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21.09.2009 - Kfz-Zulassung: Datenverkehr optimiert


Anpassungen im Zuge europäischer Harmonisierung erforderlich

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), in Kraft getreten am 01. März 2007, hat als Bundesrechtsverordnung die zulassungstechnischen Teile der bisherigen Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) abgelöst und normiert als solche die Zulassung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Hintergrund der Reform ist die europaweite Angleichung des Kfz-Zulassungsrechts. Die FZV dient gleichermaßen aber auch der Umsetzung des Inhalts verschiedener europäischer Richtlinien.

Die Umsetzung vollzieht sich in mehreren Schritten. In einem ersten Schritt wurden
u. a.

- das Zulassungsverfahren
- die zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
- die Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
- die Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
- das Fahrzeugregister

angepasst.

In einem zweiten Schritt wurde nun am vergangenen Wochenende der Datenverkehr zwischen den Straßenverkehrsbehörden, dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und der Versicherungswirtschaft erweitert und verbessert. Bei vielen Zulassungs-Geschäftsvorfällen können Daten vom KBA direkt und ohne Zeitverzögerung abgerufen bzw. ausgetauscht werden. Beispielsweise wurden Berufsschlüssel umgesetzt, um die EU-weite Standardisierung weiter fortzuführen.

Der Kreis Euskirchen hatte im Gegensatz zu vielen anderen Verwaltungen seine Zulassungsstelle bereits am Samstag, den 19.09.2009, wieder für den Kundenverkehr geöffnet. Ermöglicht wurde dies durch die erfolgreiche Umstellung bereits am Tag zuvor, die in enger Abstimmung zwischen dem Straßenverkehrsamt der KV Euskirchen und der kdvz Rhein-Erft-Rur realisiert wurde. Der Kreis Euskirchen konnte seinen Kunden somit auch in der Umstellungsphase die gesamte Servicepalette im Bereich der Kfz-Zulassung zu den gewohnten Öffnungszeiten anbieten.

In weiteren Stufen sollen die Fahrzeuggenehmigungsverordnung und Fahrzeugbetriebsverordnung umgesetzt werden. Diese sind allerdings seitens der EU bzw. der nationalen Gesetzgeber noch in Planung.

Kontakt:
kdvz Rhein-Erft-Rur
Bernd Lambrecht
IT-Anwendungen
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Tel. +49 22 34 18 22 - 241
E-Mail: blambrecht@kdvz-frechen.de

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