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kdvz Rhein-Erft-Rur

Digitale Verwaltungsdienstleistungen

Gestaltungsspielraum des EGovG NRW nutzen

09.09.2016:   Das E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW) wurde, nach einem fast zwei Jahre dauernden Prozess, am 08. Juli 2016 im Landtag verabschiedet. Während es für die Landesbehörden eine Reihe von Verpflichtungen wie etwa die Einführung der eAkte bis zum Jahr 2022 enthält, ist dieses Gesetz für die Kommunen vor allem ein „Ermöglichungsgesetz“ – so der CIO des Landes Hartmut Beuß. Viele der im Gesetz enthaltenen und für die Landesverwaltung verpflichtenden Reglungen sind für die Kommunalverwaltung als „Soll“- oder „Kann“-Vorschriften definiert und geben somit einen gesetzlichen Rahmen, der auf kommunaler Ebene nach eigenem Ermessen ausgefüllt werden kann.

Die kdvz Rhein-Erft-Rur hat das Gesetzgebungsverfahren seit geraumer Zeit intensiv verfolgt und ihr Dienstleistungs- und Produktportfolio im E-Government-Bereich auf die Anforderungen des Gesetzes hin ausgerichtet. Von der Entwicklung jeweils auf die individuellen Rahmenbedingungen vor Ort abgestimmter E-Government-Konzepte bis zur Bereitstellung professioneller Softwarepakete von A wie Authentifizierung bis Z wie Zuständigkeitsfinder hält die kdvz ein umfangreiches Angebot vor. Ob DMS oder CMS, Interaktion mit Bürgern und Gewerbetreibenden oder die Außendarstellung der Verwaltung – die kdvz begleitet ihre Kunden auf dem Weg in die digitale Zukunft.

Herr Karl-Matthias Pick
Geschäftsbereichsleitung

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