Inhalt anspringen

kdvz Rhein-Erft-Rur

Grundstückseigentümer gesucht … und gefunden

Neue Auskunftsmöglichkeit für die Meldeämter

28.01.2016:   Die kdvz Rhein-Erft-Rur bietet den Fachämtern in den Kommunen mit der Auskunft über Grundstückseigentümer ab sofort einen neuen Service über ihr Portal an.

Mit der Novelle des Bundesmeldegesetzes ist u. a. bei einer Anmeldung in eine Mietwohnung eine vom Eigentümer / Vermieter ausgefüllte sog. „Wohnungsgeberbescheinigung“ vorzulegen, die von der Meldebehörde zu prüfen ist. Dafür kann es erforderlich sein, Angaben über Namen und Anschrift des/der Eigentümer des betroffenen Gebäudes aus dem Grundsteuerprogramm zu erhalten. Die kdvz hat hierzu eine neue Anwendung entwickelt, die dies für die Fachsoftware INFOMA newsystem möglich macht.

Die Software bietet die Option, über eine einfache Suchmaske (Eingabe von Straße und Hausnummer des Grundstücks) Angaben zum Eigentümer und ggfls. Zustellvertreter von betroffenen Grundstücken zu generieren, mit denen die Meldebehörde prüfen kann, ob die vom Einwohner vorgelegte Wohnungsgeberbescheinigung auch vom rechtmäßigen Eigentümer ausgefüllt wurde. Hierbei wird auf die Anforderungen des Datenschutzes Rücksicht genommen, indem es beispielsweise keine übergreifende Suche über Straßenzüge oder ähnliches gibt – die Suche muss jeweils eindeutig mit Straße und Hausnummer erfolgen.

Innerhalb des Portals lässt sich die Lösung einfach über einen Standardbrowser aufrufen, ein lästiges Installieren der Software ist nicht notwendig.

Erläuterungen und Hinweise

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Plausible Analysetool eingesetzt. Es werden dabei keine personenbezogenen Daten verarbeitet, sondern es erfolgt dabei lediglich eine anonyme Auswertung. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung (Öffnet in einem neuen Tab)